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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu KFZ-Gutachten
Wer zahlt den KFZ-Gutachter nach einem Unfall?
Wenn du keine Schuld an dem Unfall trägst (Haftpflichtschaden), muss die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für den unabhängigen KFZ-Sachverständigen zu 100 % übernehmen. Für dich ist der Service in diesem Fall komplett kostenlos. Du musst auch nicht in Vorkasse gehen – ich rechne direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Wann reicht ein Kostenvoranschlag und wann brauche ich ein Gutachten?
Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt reicht meist nur bei sogenannten Bagatellschäden aus – also bei reinen Oberflächenschäden (wie Kratzern), deren Reparaturkosten unter der gesetzlichen Grenze liegen. Liegt der Schaden über dieser Grenze, solltest du immer ein vollwertiges Gutachten erstellen lassen. Nur ein KFZ-Gutachten ist vor Gericht absolut rechtssicher und erfasst auch Faktoren wie die Wertminderung deines Fahrzeugs.
Wo liegt die Bagatellgrenze im Jahr 2026?
Die Bagatellgrenze liegt bei ca. 750 bis 1.000 Euro Schadenhöhe. Da moderne Fahrzeuge jedoch viel Sensorik in den Stoßstangen verbaut haben, ist diese Grenze selbst bei kleinen Parkremplern im Raum Donauwörth oder Meitingen oft sehr schnell überschritten. Wenn du dir unsicher bist, werfe ich gerne einen ersten, unverbindlichen Blick auf den Schaden und berate dich.
Kann ich den Gutachter frei wählen, auch wenn die Versicherung einen schickt?
Ja, absolut. Nach einem unverschuldeten Unfall hast du das gesetzliche Recht auf einen freien, unabhängigen Sachverständigen deiner Wahl. Die gegnerische Versicherung versucht oft, einen eigenen "hauseigenen" Gutachter zu schicken. Da dieser jedoch im Interesse der Versicherung arbeitet, solltest du immer auf deinem Recht bestehen und einen unabhängigen Experten aus der Region (wie Donauwörth, Rain oder Meitingen) beauftragen.
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